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Selbsterfahrung und Supervision
Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung ist zentraler Bestandteil der Ausbildung und wird außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt. Sie dient dazu, den Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern ihre persönlichen Anteile und deren Einfluss auf die Therapeut-Patient-Interaktion bewusst zu machen.
Sie unterteilt sich in 40 Stunden Einzel- und 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung.
Einzelselbsterfahrung
Bis zur Zwischenprüfung nach frühestens 18 Monaten sollte ein großer Teil der Selbsterfahrung absolviert sein, damit die Ausbildungsteilnehmer (m/w/d) bis dahin ihre eigenen Anteile in der Patientenbehandlung – die sogenannte Gegenübertragung – wahrzunehmen gelernt haben.
Im Anschluss daran kann mit der ambulanten Patientenbetreuung in der Institutsambulanz begonnen werden.
Bei der Planung der Einzelselbsterfahrung sind die Ausbildungsteilnehmer (m/w/d) frei. Die Termine können sie selbstständig vereinbaren.
Gruppenselbsterfahrung
Die verbleibenden Stunden werden in Form von Gruppenselbsterfahrung in ca. sechs Modulen abgeleistet. Die Inhalte und die Gestaltung der Gruppenselbsterfahrung (Workshops, Theorie, Gruppenarbeit etc.) obliegt den jeweiligen Gruppen-Selbsterfahrungsleitern.
Bei der Gruppenselbsterfahrung handelt es sich um Wochenendmodule. Diese können sich über den gesamten Zeitraum der Ausbildung erstrecken.
Supervision
Da unsere Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer stationäre Patientinnen und Patienten mit betreuen, werden im Rahmen dessen regelmäßige Einzel- und Gruppensupervisionen durchgeführt.
Es finden regelmäßige Fallbesprechungen statt, wobei ein direkter Austausch mit unseren Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern stattfindet und eine Anbindung gewährleistet ist.
Die praktische Ausbildung wird durchgängig von technisch-kasuistischen Seminaren und mindestens 150 Stunden Supervision bei mindestens drei verschiedenen Supervisorinnen und Supervisoren begleitet.
Diese müssen mit dem Institut einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben. Mind. 50 Stunden müssen als Einzelsupervision stattfinden, die restlichen 100 Stunden werden als Gruppensupervision durchgeführt und anerkannt.
Abgeleitet wird das Wort Supervision aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie “von oben betrachten“ oder “Überblick”. In Supervisionssitzungen wird mit Hilfe einer Supervisorin oder eines Supervisors – welcher einen neutralen Blick von außen mitbringt – das eigene berufliche Handeln angeschaut und reflektiert. In den Supervisionen werden verschiedene Blickwinkel betrachtet. Supervisionen geben keine Lösungen vor, sie tragen aber dazu bei, sich in schwierigen beruflichen Situationen angemessener zu verhalten.
Problematische Situationen aus der Verangenheit, oder welche, die voraussichtlich in der Zukunft passieren werden, werden beim Supervidieren reflektiert. Die Supervisorin, der Supervisor gibt den Supervisanten Handwerkszeug und Lösungsmöglichkeiten an die Hand, um zukünftig besser zu kommunizieren.
Es gibt eine ganze Reihe von Mögichkeiten, Supervisionen durchzuführen.
Beispiele hierfür:
- Einzelsupervisionen
- Gruppensupervisionen
- Fallsupervisonen
- Teamsupervisionen
- Lehrsupervisionen
- Ausbildungssupervisionen
Supervisionen werden von Supervisorinnen und Supervisoren angeleitet, welche entsprechende Zusatzausbildungen bzw. Qualifikationen aufweisen. Supervision bezeichnet man als eine Form der Beratung. Sie regt zur Reflexion des eigenen Handelns an. Ziel ist es, die Qualität professioneller therapeutischer Arbeit sicherzustellen und zu verbessern.
Psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision sind ein weiterer zentraler Bestandteil der Ausbildung. Aufgabe der Supervision ist es, die Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer dabei zu unterstützen, eine tiefenpsychologisch‐methodische Kompetenz zu erwerben, eine angemessene psychotherapeutische Haltung zu entwickeln und sich seiner unbewussten Beteiligung am Behandlungsprozess bewusst zu werden.
Im Rahmen der Ausbildung müssen mindestens 150 Supervisionsstunden absolviert werden. Von 150 Stunden müssen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchgeführt werden.
Da unsere Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer bei uns in einem All inclusive-Konzept eingebunden sind, d. h. sowohl stationäre als auch ambulante Patientinnen und Patienten betreuen, finden regelmäßige Einzel- und Gruppensupervisionen in den Kliniken statt. Zudem werden regelmäßige Fallbesprechungen angeboten, wobei ein direkter Austausch mit unseren Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmern stattfindet und gewährleistet wird.
Die Praktische Ausbildung wird durchgängig von technisch-kasuistischen-Seminaren (TKS) begleitet. Im Rahmen der Institutsambulanz werden Fälle der Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer videographiert. Hierbei ist das Ziel, das konkrete therapeutische Verhalten zu beobachten, zu analysieren und zum Inhalt der Supervision machen zu können.