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Anmeldung zur ambulanten Psychotherapie
Einen freien ambulanten Therapieplatz zu finden, gestaltet sich oftmals schwierig mit zum Teil sehr langen Wartelisten im niedergelassenen Bereich.
Im Ausbildungsinstitut Heiligenfeld können Sie ambulante Psychotherapie mit tiefenpsychologischem Schwerpunkt, je nach Vakanz unserer Therapeutinnen und Therapeuten, in Anspruch nehmen.
Behandelt wird das gesamte Spektrum psychischer und psychosomatischer Erkrankungen.
Die Anmeldung erfolgt in sechs Schritten:
Melden Sie sich telefonisch unter 0971 84-2029 für einen ersten Indikationsprüfungstermin an.
In diesem Telefonat werden Ihnen erste Informationen über den Ablauf der Indikationsprüfung mitgeteilt. Die Indikationsprüfung ist eine Voraussetzung für die Ambulanztermine.
Die Anfrage hierfür kann auch via E-Mail an patricia.kleinhenz@heiligenfeld.de gestellt werden.
Sie erhalten einen Rückruf mit einem Terminangebot für die erste Indikationsprüfung zur Aufnahme in die weiterführende ambulante Psychotherapie.
In diesem Informationsgespräch mit unserer Ambulanzleitung wird abgeklärt, ob Sie mit Ihrer Problematik bei uns an der richtigen Stelle sind. Zudem wird erläutert, ob nicht vielleicht eine andere Therapieform oder ein anderes Richtlinienverfahren für Sie geeigneter wäre. Es erfolgt eine erste Diagnosestellung durch die Ambulanzleitung.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
Wenn Sie bei uns an der richtigen Stelle sind, werden Sie auf unserer Warteliste entsprechend registriert.
Je nach bestehender Vakanz unserer Therapeuteninnen und Therapeuten variiert die Wartezeit bis zum Therapiebeginn. Eine erste Auskunft hierzu erhalten Sie im Anmeldeprozess. Sobald ein Therapieplatz frei wird, werden Sie an eine Therapeutin bzw. einen Therapeuten vermittelt. Die weitere Kontaktaufnahme für eine Terminvereinbarung erfolgt dann direkt durch die Therapeutin oder den Therapeuten.
Ihre ambulante Therapieeinheiten beginnen mit der Durchführung von Sprechstundenkontakten und Probatorikeinheiten. Diese Sitzungen können als Probesitzungen ansehen werden. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Findung und Abklärung von Therapiezielen als auch der Diagnosenprüfung und -stellung. In diesen Sitzungen entscheiden Sie sich gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, für oder gegen eine Antragstellung auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.
Während der Probatoriksitzungen wird ein Antrag auf Therapieeinheiten bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Die Genehmigung der Behandlungseinheiten gilt es abzuwarten. In der Regel liegt die Genehmigung innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Antragsstellung vor. Den Umfang der Therapieeinheiten legt Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut mit Ihnen fest. Die genehmigten Sitzungen können sich über ein Kontingent von entweder 2 x 12 Einheiten Kurzzeittherapie, in akuten Fällen über zwölf Einheiten Akuttherapie, oder über 60 Behandlungssitzungen Langzeittherapie erstrecken. Eine weitere Verlängerung auf 80 Stunden ist möglich.